THG-Quote für zulassungspflichtige E-Motorräder und E-Roller ab Klasse L3e
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Auszahlung über Quotenhaendler · bundesweit
Auch rein elektrische Motorräder und Roller können an der THG-Quote teilnehmen, sofern sie zulassungspflichtig sind und eine Zulassungsbescheinigung Teil I haben. Das betrifft in der Praxis Fahrzeuge ab Klasse L3e; im Antragsformular des Umweltbundesamtes werden sie unter der Auswahl Andere geführt, weil das Bundesumweltministerium für diese Klassen keinen eigenen Schaetzwert bekanntgegeben hat. Eigene Schaetzwerte gibt es nur für N1, N2, N3 und M3, sodass für alle übrigen zulassungspflichtigen Fahrzeuge der allgemeine Schaetzwert von 2.000 kWh je Fahrzeug und Verpflichtungsjahr gilt, also derselbe Wert wie für einen Pkw. Entscheidend ist die Abgrenzung nach unten: Fahrzeuge, die nach § 3 Absatz 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungsfrei sind, etwa E-Roller und Mofas mit Versicherungskennzeichen bis 45 km/h, sind ausgeschlossen, weil für diese Klassen bislang kein Schaetzwert bekanntgegeben wurde. Ebenfalls ausgeschlossen sind E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter ohne Zulassungsbescheinigung Teil I.
Noch keine Beiträge
Sei die Erste oder der Erste hier
Zu THG-Quote für zulassungspflichtige E-Motorräder und E-Roller ab Klasse L3e hat noch niemand geschrieben. Frag, was dir unklar ist, oder erzähl, wie dein Antrag gelaufen ist. Wie lange hat die Bearbeitung gedauert? Welche Unterlagen wurden verlangt? Genau solche Sätze sparen den Nächsten Wochen.
Beiträge stammen von Nutzerinnen und Nutzern und geben deren eigene Erfahrung wieder. Sie sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Fördergebers.