THG-Quote für öffentlich zugängliche Ladepunkte (Paragraf 6 der 38. BImSchV)
Umweltbundesamt (Bescheinigung), Vermarktung über Quotenhandel · bundesweit
Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte lassen sich die tatsächlich abgegebene Strommenge in Megawattstunden bescheinigen und verkaufen sie an Quotenverpflichtete. Angerechnet wird mit dem Faktor 3. Für das Verpflichtungsjahr 2025 hat das UBA rund 2.049 GWh aus öffentlichen Ladepunkten bescheinigt. Gemeldet wird je Ladepunkt einmal jährlich bis zum 28. Februar des Folgejahres.
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