THG-Quote für Leichtkrafträder und zulassungsfreie Krafträder (Klasse L3e-A1, 125 cm3)
Umweltbundesamt · bundesweit
Leichtkrafträder sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausdrücklich zulassungsfrei, auch wenn ihnen nach Paragraf 4 Absatz 2 FZV ein reguläres Kennzeichen zugeteilt wird. Nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 3 der 38. BImSchV ist für zulassungsfreie Fahrzeuge ohne eigenen Schätzwert keine Anrechnung möglich. Vermarkter zahlen dagegen für zulassungspflichtige Krafträder mit Zulassungsbescheinigung Teil I.
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