THG-Quote für E-Scooter und Elektrokleinstfahrzeuge
Umweltbundesamt, Ausschluss nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 3 der 38. BImSchV · bundesweit
Für E-Scooter gibt es keine THG-Prämie. Elektrokleinstfahrzeuge nach der eKFV sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zulassungsfrei. Seit der Zweiten Änderungsverordnung vom 13. Juli 2023, in Kraft seit 29. Juli 2023, ist Strom für zulassungsfreie Fahrzeuge nur anrechenbar, wenn für die Fahrzeugklasse ein eigener Schätzwert bekannt gegeben wurde. Solche Schätzwerte gibt es laut UBA bis heute nicht.
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