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THG-Quote für E-Roller und Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen (Klasse L1e)

Umweltbundesamt, Ausschluss nach Paragraf 7 Absatz 1 Satz 3 der 38. BImSchV · bundesweit

E-Roller und Mopeds bis 45 km/h, also zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e und L2e, sind nach Paragraf 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe d FZV zulassungsfrei und fahren mit Versicherungskennzeichen. Sie haben keine Zulassungsbescheinigung Teil I und damit seit dem 29. Juli 2023 keinen Anspruch mehr auf eine THG-Prämie. In den Jahren 2022 und der ersten Jahreshälfte 2023 vermarkteten Anbieter solche Fahrzeuge noch, das ist entfallen.

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