THG-Prämie für reine Batterie-Pkw der Klasse M1 (Schätzwert 2.000 kWh)
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bescheinigung durch das Umweltbundesamt · bundesweit
Für jedes in Deutschland zugelassene reine Batterieelektrofahrzeug wird einmal je Kalenderjahr ein pauschaler Schätzwert von 2.000 kWh Ladestrom bescheinigt und mit dem Faktor 3 auf die THG-Quote angerechnet. Nachweis ist allein die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Halter gilt als Ladepunktbetreiber. Kilometerstand, Ladeverhalten und Strommix spielen keine Rolle. Die Auszahlung leisten private Vermarkter, nicht das Umweltbundesamt.
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