THG-Prämie für leichte E-Nutzfahrzeuge der Klasse N1 (Schätzwert 3.000 kWh)
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bescheinigung durch das Umweltbundesamt · bundesweit
Für rein batterieelektrische leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1, also E-Transporter bis 3,5 Tonnen, gilt ein eigener Schätzwert von 3.000 kWh statt der 2.000 kWh für Pkw. Das sind 50 Prozent mehr anrechenbare Energie und entsprechend höhere Prämien. Bekannt gegeben wurde der Wert mit der Bekanntmachung des Bundesumweltministeriums vom 10. August 2023 im Bundesanzeiger. Die Anrechnung erfolgt mit dem Faktor 3.
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