Südquote in den Ausschreibungen für Windenergie an Land (Paragraf 36d EEG, weggefallen)
Bundesnetzagentur (frühere Rechtslage) · bundesweit
Die als Südquote bekannte Mindestzuschlagsmenge für Windenergieanlagen im Süden Deutschlands stand in Paragraf 36d EEG. Diese Vorschrift ist weggefallen und im geltenden EEG 2023 nur noch als Leerstelle enthalten. Die Standortsteuerung nach Süden läuft heute nicht mehr über eine Mengenquote in der Ausschreibung, sondern über das Referenzertragsmodell in Paragraf 36h EEG: Für Anlagen in der Südregion nach Anlage 5 EEG gelten günstigere Korrekturfaktoren, unter anderem 1,55 unterhalb eines Gütefaktors von 50 Prozent, und Gütefaktoren unter 60 Prozent sind ausschließlich für Anlagen in der Südregion anwendbar.
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