Stromsteuerbefreiung für Strom aus Erdwärme, Wasserkraft und hocheffizienter KWK (§ 9 StromStG)
Generalzolldirektion, örtlich zuständiges Hauptzollamt · bundesweit
Von der Stromsteuer befreit ist Strom aus Anlagen über 2 Megawatt Nennleistung, der ausschließlich aus Windkraft, Sonnenenergie, Erdwärme oder Wasserkraft in Wasserkraftwerken bis 10 Megawatt installierter Generatorleistung erzeugt und vom Anlagenbetreiber am Ort der Erzeugung selbst verbraucht wird. Ebenfalls befreit ist Strom aus Anlagen bis 2 Megawatt Nennleistung aus denselben Quellen oder aus hocheffizienten KWK-Anlagen bis 2 Megawatt, wenn er im räumlichen Zusammenhang selbst verbraucht oder an dort entnehmende Letztverbraucher geliefert wird.
Noch keine Beiträge
Sei die Erste oder der Erste hier
Zu Stromsteuerbefreiung für Strom aus Erdwärme, Wasserkraft und hocheffizienter KWK (§ 9 StromStG) hat noch niemand geschrieben. Frag, was dir unklar ist, oder erzähl, wie dein Antrag gelaufen ist. Wie lange hat die Bearbeitung gedauert? Welche Unterlagen wurden verlangt? Genau solche Sätze sparen den Nächsten Wochen.
Beiträge stammen von Nutzerinnen und Nutzern und geben deren eigene Erfahrung wieder. Sie sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Fördergebers.