Städtebaulicher Denkmalschutz (Bundesprogramm)
Bund und Länder, betreut durch BMWSB und BBSR · bundesweit
Eigenständiges Bundesprogramm zur Erhaltung historischer Stadtkerne und Quartiere als lebendige Orte für Wohnen, Arbeiten, Kultur und Freizeit. In Ostdeutschland lief das Programm von 1991 bis 2019 mit 361 Maßnahmen in 257 Städten, in Westdeutschland von 2009 bis 2019 mit 343 Maßnahmen in 322 Städten. Seit der Neustrukturierung der Städtebauförderung 2020 gibt es das Programm nicht mehr eigenständig; der Denkmalschutz ist als Querschnittsthema in alle drei Programme übergegangen, schwerpunktmäßig in Lebendige Zentren. Neue Anträge sind seit dem Programmjahr 2020 nicht mehr möglich.
Dieses Programm ist ausgelaufen. Ältere Beiträge können sich auf Bedingungen beziehen, die es so nicht mehr gibt.
Noch keine Beiträge
Sei die Erste oder der Erste hier
Zu Städtebaulicher Denkmalschutz (Bundesprogramm) hat noch niemand geschrieben. Frag, was dir unklar ist, oder erzähl, wie dein Antrag gelaufen ist. Wie lange hat die Bearbeitung gedauert? Welche Unterlagen wurden verlangt? Genau solche Sätze sparen den Nächsten Wochen.
Beiträge stammen von Nutzerinnen und Nutzern und geben deren eigene Erfahrung wieder. Sie sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Fördergebers.