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Sportförderung des Landes Bremen nach den Richtlinien für die Sportförderung

Senatorin für Inneres und Sport Bremen, Stabsreferat Sport · Bremen

Zuschüsse nach den Richtlinien für die Sportförderung in Bremen für Leistungssport, Behindertensport, lizenzierte Übungs- und Organisationsleitungen sowie die Teilnahme an überregionalen, nationalen und internationalen Meisterschaften. Erstattet werden zum Beispiel 50 Prozent der Fahrtkosten zu Meisterschaften, Unterkunft bis 6 Euro je Tag mit Übernachtung und Verpflegung mit 4 Euro je Tag. Zuschüsse für Übungsleitungen in Luftsportvereinen betragen bis 50 Prozent der Honorare, maximal 3,00 Euro je Übungsstunde und 220 Stunden pro Jahr.

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