Sonderleistungen für Pflegeeinrichtungen nach Paragraf 150c SGB XI
Pflegekassen · bundesweit
Voll- und teilstationaere Pflegeeinrichtungen mussten von Oktober 2022 bis April 2023 monatliche Sonderleistungen an die nach dem Infektionsschutzgesetz benannten Personen zahlen. Die Höhe betrug je Einrichtung und Monat 500 Euro bei bis zu 40 Plätzen, 750 Euro bei 41 bis 80 Plätzen und 1.000 Euro bei mehr als 80 Plätzen. Die Pflegekassen erstatteten den Betrag den Einrichtungen. Das Programm ist seit dem 30. April 2023 ausgelaufen.
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