Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau (Paragraf 7b EStG)
Bundesministerium der Finanzen, Umsetzung über die Finanzaemter · bundesweit
Wer neue Mietwohnungen schafft, kann im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei folgenden Jahren jährlich bis zu 5 Prozent der Bemessungsgrundlage zusätzlich abschreiben. Für die aktuelle Förderphase muss der Bauantrag oder die Bauanzeige nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029 gestellt werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen 5.200 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten, als Bemessungsgrundlage sind höchstens 4.000 Euro je Quadratmeter ansetzbar. Das Gebäude muss die Kriterien eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfuellen, nachgewiesen über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude. Die Wohnung muss im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden neun Jahren entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet werden.
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