Sofortabzug von Renovierungskosten nach dem Kauf: die 15-Prozent-Grenze (§ 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG)
Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt · bundesweit
Renovierungskosten an einer vermieteten Immobilie sind grundsätzlich sofort in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar, was deutlich schneller wirkt als eine Abschreibung über Jahrzehnte. Der Haken sind die ersten drei Jahre nach dem Kauf: Übersteigen die Instandsetzungs- und Modernisierungskosten ohne Umsatzsteuer in diesem Zeitraum 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes, gelten sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten und müssen über die gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Ausgenommen sind Erweiterungen sowie jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten. Wer größere Sanierungen plant, sollte sie deshalb zeitlich strecken oder bewusst über die Dreijahresgrenze schieben.
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