Schutz vor Schäden durch den Wolf (Herdenschutz) nach GAK
Bund und Länder über die GAK, Umsetzung durch die Landesbehörden · bundesweit
Zuschuss für Praeventionsmaßnahmen gegen Wolfsschäden in der Weidetierhaltung. Für Maßnahmen, die über die allgemeinen Sicherungspflichten hinausgehen, sind bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, alternativ bis zu 80 Prozent der Gesamtausgaben. Die Zahlung ist auf maximal 30.000 Euro je Jahr und Zuwendungsempfänger begrenzt.
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