Sächsisches Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtrBetG)
Freistaat Sachsen, Zahlung durch die Anlagenbetreiber · Sachsen
Sachsen hat im Juni 2024 das Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz beschlossen und im September 2025 geändert. Es verpflichtet Betreiber von Windenergieanlagen, die ab 2025 genehmigt werden, zur finanziellen Beteiligung der Kommunen: 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde bei Genehmigung im Jahr 2025, ab 2026 dann 0,3 Cent je tatsächlich erzeugter Kilowattstunde. Die Hälfte der eingenommenen Mittel muss den unmittelbar betroffenen Gemeinden über die bestehenden Verpflichtungen hinaus zugutekommen. Alternativ können Kommunen und Betreiber individuelle Vereinbarungen treffen, in denen bis zu 0,5 Cent je Kilowattstunde angeboten werden können.
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