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Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland (investive Modellvorhaben Radverkehr)

Bundesministerium für Verkehr, Bewilligungsbehörde Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) · bundesweit

Der Bund fördert investive Modellvorhaben, die den Radverkehr in Deutschland innovativ verbessern, etwa neuartige Abstellanlagen oder Fahrradparktürme. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von grundsätzlich maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei finanzschwachen Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept bis zu 90 Prozent. Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Über diese Richtlinie wurde unter anderem der vollautomatische Fahrradparkturm am Altstadtbahnhof Osnabrück mit rund 2,5 Millionen Euro finanziert.

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