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Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen (Paragraf 46 SGB III)

Bundesagentur für Arbeit, Agenturen für Arbeit und Jobcenter · bundesweit

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter erstattet Arbeitgebern die Personalkosten einer Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen für bis zu drei Monate. Erstattet werden Lohn- und Gehaltskosten einschließlich Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, sonstige gesetzliche oder tarifvertragliche Leistungen sowie Umlagen und Beiträge zur Berufsgenossenschaft.

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