Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI
Pflegekassen, Pflegestützpunkte und beauftragte Beratungsstellen · bundesweit
Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhält, hat Anspruch auf eine individuelle, kostenlose Pflegeberatung. Beraterinnen und Berater analysieren den Hilfebedarf, erstellen einen Versorgungsplan, beantragen die noetigen Leistungen und begleiten die Umsetzung. Die Beratung kann auch in der eigenen Wohnung stattfinden. Die Pflegekasse muss vor der ersten Beratung eine zuständige Ansprechperson benennen.
Noch keine Beiträge
Sei die Erste oder der Erste hier
Zu Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI hat noch niemand geschrieben. Frag, was dir unklar ist, oder erzähl, wie dein Antrag gelaufen ist. Wie lange hat die Bearbeitung gedauert? Welche Unterlagen wurden verlangt? Genau solche Sätze sparen den Nächsten Wochen.
Beiträge stammen von Nutzerinnen und Nutzern und geben deren eigene Erfahrung wieder. Sie sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Fördergebers.