Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen (Mecklenburg-Vorpommern)
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern · Mecklenburg-Vorpommern
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben für den Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand in Mecklenburg-Vorpommern. Die förderfähigen Ausgaben sind auf 15.000 Euro je Wohneinheit gedeckelt, der Zuschuss beträgt damit höchstens 4.500 Euro je Wohneinheit. Gefördert werden bauliche Maßnahmen wie die Anpassung der Raumgeometrie, die Verbreiterung von Tuerdurchgaengen, der Umbau von Bädern, die Verbesserung von Treppenanlagen und die Nachruestung mit Aufzügen. Antragsberechtigt sind Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums und Mieter mit Zustimmung des Vermieters für die selbst genutzte Mietwohnung. Der Antrag muss schriftlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung gegen Verwendungsnachweis. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr von 1,5 Prozent des bewilligten Betrags an, mindestens 30 Euro, die Baumaßnahme soll innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein.
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