Öko-Regelung 6: Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder · bundesweit
Gefördert wird der vollständige Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel bei ausgewählten Ackerkulturen, Dauerkulturen und im Gemuesebau. Die Prämie ist nach Kulturgruppen gestuft und beträgt in der ersten Stufe 150 Euro je Hektar. Der Verzicht muss auf der gesamten angemeldeten Fläche und über die gesamte Vegetationsperiode eingehalten werden. Kontrolliert wird über Aufzeichnungen und Vor-Ort-Kontrollen.
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