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Öko-Regelung 1a: Bereitstellung nichtproduktiver Flächen auf Ackerland

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernaehrung und Heimat, Auszahlung durch die Länder · bundesweit

Wer über die Pflichtstilllegung hinaus Ackerflächen aus der Produktion nimmt und der Selbstbegrünung überlaesst, erhält eine jährliche Prämie je Hektar. Die Prämie ist gestuft und beträgt in der ersten Stufe 1.300 Euro je Hektar. Die Flächen dürfen nicht gemaeht oder beweidet werden, damit Insekten und Feldvoegel Rückzugsraum finden. Die Öko-Regelung wird jährlich neu beantragt, es besteht keine mehrjährige Verpflichtung.

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