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LandZuschuss

Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Abwicklung über Bayern Innovativ · Bayern

Förderung der Errichtung öffentlich zugänglicher Ladesäulen inklusive Netzanschluss und Montage in Bayern. Antragsberechtigt waren natürliche und juristische Personen einschließlich Kommunen. Voraussetzung waren öffentliche Zugänglichkeit der Ladepunkte, Betrieb mit Strom aus erneuerbaren Energien, eine Mindestbetriebsdauer von sechs Jahren und die Einhaltung der Ladesäulenverordnung. Das Programm ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen. Nachfolger ist die Richtlinie 'Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern', die seit 01.01.2026 gilt und über Förderaufrufe umgesetzt wird.

Dieses Programm ist ausgelaufen. Ältere Beiträge können sich auf Bedingungen beziehen, die es so nicht mehr gibt.

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