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Nicht-investive Modellprojekte zum Nationalen Radverkehrsplan

Bundesministerium für Verkehr, Umsetzung über das Bundesamt für Logistik und Mobilität · bundesweit

Die Richtlinie förderte nicht-investive Modellprojekte zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans. Antragsberechtigt waren Länder, Kommunen, Hochschulen sowie juristische Personen des privaten Rechts. Die Richtlinie ist zum 31. Dezember 2025 ausgelaufen, gilt aber weiter für Projekte, die bis 2025 bewilligt wurden. Konkrete Fördersaetze nennt die Programmseite nicht.

Dieses Programm ist ausgelaufen. Ältere Beiträge können sich auf Bedingungen beziehen, die es so nicht mehr gibt.

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