Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot
Arbeitgeber, Erstattung über das U2-Umlageverfahren der Krankenkassen · bundesweit
Spricht eine Aerztin oder ein Arzt ausserhalb der Schutzfristen ein Beschäftigungsverbot aus, zahlt der Arbeitgeber weiterhin den Mutterschutzlohn. Grundlage ist der durchschnittliche Bruttolohn der letzten drei Monate beziehungsweise dreizehn Wochen vor Beginn der Schwangerschaft. Damit entsteht durch das Beschäftigungsverbot kein Einkommensverlust. Der Arbeitgeber laesst sich die Zahlung über das U2-Umlageverfahren erstatten.
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