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Modernisierung von Wohnraum (Mecklenburg-Vorpommern)

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern · Mecklenburg-Vorpommern

Darlehen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Modernisierung vorhandener Wohnungen, sowohl im Miet- und Genossenschaftsbestand als auch bei selbst genutztem Wohneigentum. Gefördert werden allgemeine Modernisierungsmaßnahmen, energetische Sanierungen bis zum Effizienzhaus-Standard 85 und Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Wichtige Einschränkung: Für die energetische Modernisierung auf Effizienzhaus 85 werden seit dem 18.12.2023 per Ministerialerlass keine Anträge mehr angenommen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Der Antrag läuft über das Formular des Landesförderinstituts mit Standortbestätigung der Gemeinde und Einkommensnachweisen, soweit erforderlich.

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