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Mobilitätszuschuss für Auszubildende (Paragraf 73a SGB III)

Bundesagentur für Arbeit · bundesweit

Wer eine wohnortferne Ausbildung aufnimmt, kann im ersten Ausbildungsjahr Fahrtkosten für zwei fiktive Familienheimfahrten pro Monat erstattet bekommen. Der Zuschuss ist Bestandteil der Ausbildungsgarantie und gilt seit dem 1. April 2024.

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