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Mietwohnraumförderung Modernisierung Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK und Land Nordrhein-Westfalen, Bewilligung durch die kommunale Bewilligungsbehörde · Nordrhein-Westfalen

Für die Modernisierung bestehender Mietwohngebäude gibt es in Nordrhein-Westfalen Darlehen bis 220.000 Euro mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent. Die Zinsbindung beträgt 25 oder 30 Jahre, der Tilgungsnachlass laut NRW.BANK bis zu 55 Prozent. Gefördert werden energetische Sanierung und moderne Heizsysteme, barrierefreie Umbauten, Einbruchschutz, Grundrissänderungen und Maßnahmen im Wohnumfeld. Voraussetzung ist eine Miet- und Belegungsbindung von 20 oder 25 Jahren; vermietet wird an Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen und gültigem Wohnberechtigungsschein. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit ausreichender Kreditwuerdigkeit.

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