Meistergründungsprämie NRW
Land Nordrhein-Westfalen, Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfaelischen Handwerks (LGH) · Nordrhein-Westfalen
Einmaliger Zuschuss von in der Regel maximal 11.500 Euro für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die einen Betrieb neu gründen, übernehmen oder sich taetig beteiligen. Gefördert werden 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Betriebsübernahme gibt es 2.000 Euro Bonus, bei Gründung durch eine Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf 2.500 Euro.
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