Meistergründungsprämie NRW
Land Nordrhein-Westfalen / Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfaelischen Handwerks (LGH) · Nordrhein-Westfalen
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister sowie vergleichbar Qualifizierte erhalten in NRW einen einmaligen Zuschuss von 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Grundbetrag liegt bei bis zu 11.500 Euro, bei einer Betriebsübernahme kommen 2.000 Euro hinzu, bei Gründerinnen in frauenuntypischen Gewerken weitere 2.500 Euro. Insgesamt sind höchstens 16.000 Euro möglich. Gefördert werden Neugründung, Übernahme und taetige Beteiligung, nicht aber Bauinvestitionen, Personalkosten oder das Gründergehalt.
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