Antragio
BundSteuervorteil

Lineare Gebäudeabschreibung für Vermieter (§ 7 Absatz 4 EStG)

Bund, Umsetzung über das zuständige Finanzamt · bundesweit

Wer eine Immobilie vermietet, setzt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes jährlich als Werbungskosten ab. Für Wohngebäude, die ab dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden, beträgt der Satz 3 Prozent pro Jahr. Für ältere Gebäude gelten 2 Prozent, für Gebäude aus der Zeit vor 1925 gelten 2,5 Prozent. Der Haken: Der Grund und Boden wird nicht abgeschrieben, der Kaufpreis muss also in Gebäude- und Bodenanteil aufgeteilt werden, und das Finanzamt prüft diese Aufteilung genau. Für selbst genutzte Immobilien gibt es die Abschreibung nicht.

Community

Noch keine Beiträge

Melde dich an, um mitzuschreiben. Lesen kannst du hier auch ohne Konto.

Sei die Erste oder der Erste hier

Zu Lineare Gebäudeabschreibung für Vermieter (§ 7 Absatz 4 EStG) hat noch niemand geschrieben. Frag, was dir unklar ist, oder erzähl, wie dein Antrag gelaufen ist. Wie lange hat die Bearbeitung gedauert? Welche Unterlagen wurden verlangt? Genau solche Sätze sparen den Nächsten Wochen.

Beiträge stammen von Nutzerinnen und Nutzern und geben deren eigene Erfahrung wieder. Sie sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Fördergebers.