Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung · bundesweit
Die Deutsche Rentenversicherung finanziert die berufliche Rehabilitation, wenn die bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeuebt werden kann. Dazu gehoeren Umschulungen und Weiterbildungen, technische Arbeitshilfen, Kraftfahrzeughilfe, Zuschüsse zur behindertengerechten Wohnungsanpassung, Arbeitsassistenz und Gründungszuschüsse. Die Kosten trägt die Rentenversicherung vollständig ohne Zuzahlung, während der Maßnahme wird Übergangsgeld gezahlt und Fahrt- sowie Kinderbetreuungskosten werden übernommen. Häufigste Voraussetzung ist die versicherungsrechtliche Wartezeit von 15 Jahren.
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