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LandBürgschaft

Landesbürgschaften Sachsen-Anhalt

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt · Sachsen-Anhalt

Ausfallbürgschaft des Landes für Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkredite, wenn Vorhaben an fehlenden Sicherheiten scheitern wuerden. Verbuergt werden in der Regel bis zu 80 Prozent der verbuergten Kreditsumme beziehungsweise des Ausfalls. Investitionskredite laufen maximal 15 Jahre, bei baulichen Vorhaben bis zu 23 Jahre, Betriebsmittel- und Avalkredite maximal 8 Jahre.

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