Kulturraumförderung nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz
Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Kultur und Tourismus · Sachsen
Sachsen finanziert Kultur über das bundesweit einmalige Kulturraumgesetz: Landkreise und kreisfreie Städte bilden Kulturräume, die Landesmittel gemeinsam mit kommunalen Mitteln auf Theater, Museen, Bibliotheken, Musikschulen und freie Träger verteilen. Anträge stellen Kultureinrichtungen und Träger bei ihrem jeweiligen Kulturraum, nicht direkt beim Land. Sachsen gibt pro Kopf 237,38 Euro für Kunst und Kultur aus. Die konkreten Fristen legt jeder Kulturraum selbst fest.
Noch keine Beiträge
Sei die Erste oder der Erste hier
Zu Kulturraumförderung nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz hat noch niemand geschrieben. Frag, was dir unklar ist, oder erzähl, wie dein Antrag gelaufen ist. Wie lange hat die Bearbeitung gedauert? Welche Unterlagen wurden verlangt? Genau solche Sätze sparen den Nächsten Wochen.
Beiträge stammen von Nutzerinnen und Nutzern und geben deren eigene Erfahrung wieder. Sie sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Fördergebers.