Kofinanzierung Gigabitausbau Nordrhein-Westfalen
Land Nordrhein-Westfalen, Bezirksregierungen · Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen stockt die Bundesförderung nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 um bis zu 40 Prozentpunkte auf, sodass insgesamt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt werden können. Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, kommunale Zweckverbände und kommunale Unternehmen, die die Mittel vollständig an die ausbauenden Telekommunikationsunternehmen weiterreichen. Gefördert werden Wirtschaftlichkeitsluecken- und Betreibermodell. Ein bewilligter Bundesantrag ist Voraussetzung, das Programm läuft bis 31.12.2028. Website, Onlineshop und Onlinemarketing sind kein Fördergegenstand.
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