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Ko-Finanzierung für Klimaschutzmaßnahmen im Land Bremen (Ko-Finanzierungsfonds)

Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft · Bremen

Nicht rückzahlbarer Zuschuss als Ko-Finanzierung zu Klimaschutzprojekten, die bereits eine Förderzusage aus einem Bundesförderprogramm haben. Aufgrund des Eckwertbeschlusses 2026/2027 des Senats vom 17.06.2025 werden bis auf weiteres keine neuen Förderanträge angenommen. Laufende Verfahren werden weiter bearbeitet.

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