Kirchensanierung M-V
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) · Mecklenburg-Vorpommern
Nicht rückzahlbare Zuschüsse von in der Regel 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Kirchengebäuden sowie teilweise Rekonstruktion oder Neugestaltung von Kirchen und unmittelbar kirchlich genutzten Gebäuden. Das Programm ist ausgeschöpft, es können derzeit keine weiteren Anträge gestellt werden.
Dieses Programm ist ausgelaufen. Ältere Beiträge können sich auf Bedingungen beziehen, die es so nicht mehr gibt.
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