Antragio
LandZuschuss

Investive Sportförderung Sachsen nach der Sportförderrichtlinie

Sächsisches Staatsministerium des Innern, Bewilligung durch die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) · Sachsen

Der Freistaat Sachsen fördert Sanierung, Modernisierung und Neubau von Sportstätten nach der Sportförderrichtlinie des Sächsischen Innenministeriums. Bewilligungsbehörde für den investiven Bereich ist die Sächsische Aufbaubank. Förderfähig sind Sicherung, Sanierung, Modernisierung sowie Neu-, Aus- und Umbauten von Sportstätten und Sportanlagen, außerdem die Beschaffung von Sportgeräten bei Erstausstattung oder notwendiger Ersatzbeschaffung. Auch Photovoltaikanlagen sind förderfähig, wenn die Anlagengröße zum Verbrauch der Sportstätte plausibel ist und eine Speichermöglichkeit besteht, reine Volleinspeisung ist ausgeschlossen.

Community

Noch keine Beiträge

Melde dich an, um mitzuschreiben. Lesen kannst du hier auch ohne Konto.

Sei die Erste oder der Erste hier

Zu Investive Sportförderung Sachsen nach der Sportförderrichtlinie hat noch niemand geschrieben. Frag, was dir unklar ist, oder erzähl, wie dein Antrag gelaufen ist. Wie lange hat die Bearbeitung gedauert? Welche Unterlagen wurden verlangt? Genau solche Sätze sparen den Nächsten Wochen.

Beiträge stammen von Nutzerinnen und Nutzern und geben deren eigene Erfahrung wieder. Sie sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Fördergebers.