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Innovationsförderung im Schiffbau (Innovativer Schiffbau)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Bewilligungsbehörde Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · bundesweit

Gefördert wird die industrielle Anwendung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte und Verfahren im Schiffbau, die gegenüber dem Stand der Technik in der EU technisch neu sind und ein technisches oder industrielles Risiko tragen. Förderfähig sind Schiffbau, Schiffsreparatur und Schiffsumbau bei gewerblichen selbstfahrenden Schiffen und Offshore-Strukturen. Anträge gehen an das BAFA, Kontakt schiffbau@bafa.bund.de.

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