Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen Otto von Guericke (AiF) · bundesweit
Vorwettbewerbliche, themenoffene Gemeinschaftsforschung für ganze Branchen und Technologiefelder. Antragsberechtigt sind industrielle Forschungsvereinigungen, Unternehmen bringen über diese ihre Projektideen ein und werden in die Projektsteuerung einbezogen. Gefördert werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und Durchführbarkeitsstudien mit in der Regel bis zu 90 Prozent und maximal 275.000 Euro je Forschungseinrichtung.
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