Antragio
BundSonstiges

Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern (Geothermiebeschleunigungsgesetz, GeoBG)

Bundesgesetzgeber, Vollzug durch die zuständigen Landesbehörden · bundesweit

Kein Geldprogramm, sondern der rechtliche Hebel für Geothermieprojekte: Das GeoBG erklärt Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeicher zu Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse (§ 4), erlaubt den vorzeitigen Beginn (§ 5), enthält Erleichterungen beim Artenschutz gegenüber § 39 und § 44 Bundesnaturschutzgesetz (§ 6), Duldungspflichten für Grundstückseigentümer (§ 7) sowie eigene Regeln zu Planfeststellung, Plangenehmigung und Enteignungsverfahren für Wärmeleitungen (§ 8). Rechtsbehelfe gehen erstinstanzlich an die Oberverwaltungsgerichte (§ 10).

Community

Noch keine Beiträge

Melde dich an, um mitzuschreiben. Lesen kannst du hier auch ohne Konto.

Sei die Erste oder der Erste hier

Zu Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Wärmeleitungen und Wärmespeichern (Geothermiebeschleunigungsgesetz, GeoBG) hat noch niemand geschrieben. Frag, was dir unklar ist, oder erzähl, wie dein Antrag gelaufen ist. Wie lange hat die Bearbeitung gedauert? Welche Unterlagen wurden verlangt? Genau solche Sätze sparen den Nächsten Wochen.

Beiträge stammen von Nutzerinnen und Nutzern und geben deren eigene Erfahrung wieder. Sie sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Fördergebers.