Gefördertes Berufsorientierungspraktikum (Paragraf 48a SGB III)
Bundesagentur für Arbeit · bundesweit
Junge Menschen ohne Berufsabschluss werden zu kurzen, auch überregionalen Praktika beraten und bekommen die entstehenden Fahrt- und Unterkunftskosten übernommen. Das Instrument ist Bestandteil der Ausbildungsgarantie und gilt seit dem 1. April 2024.
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