Forschungszulage (steuerliche Forschungsförderung nach dem Forschungszulagengesetz)
Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und zuständiges Finanzamt, Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt · bundesweit
Themenoffene steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Gefördert werden Arbeitslöhne des FuE-Personals, Eigenleistungen von Einzelunternehmern, Auftragsforschung im EWR, Abschreibungen auf genutzte Wirtschaftsgüter und ab 2026 pauschal 20 Prozent Gemein- und Betriebskosten. Die Zulage beträgt 25 Prozent der Bemessungsgrundlage, kleine und mittlere Unternehmen können 35 Prozent beantragen.
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