Förderung von Einrichtungen der politischen Bildung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW
Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen · Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen fördert anerkannte Einrichtungen der politischen Bildung auf Grundlage des Weiterbildungsgesetzes des Landes. Antragsberechtigt sind öffentlich-rechtliche und private gemeinnützige Träger mit entsprechender Anerkennung. Die Landeszentrale für politische Bildung wickelt die Förderung ab. Details zu Förderhöhe und Fristen stehen in den einrichtungsbezogenen Unterlagen der Landeszentrale.
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