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LandZuschuss

Förderrichtlinie Tierschutz Sachsen-Anhalt

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Altmark · Sachsen-Anhalt

Zuschuss für anerkannte gemeinnützige Tierschutzvereine, die in Sachsen-Anhalt ein Tierheim oder eine tierheimaehnliche Einrichtung betreiben. Gefördert werden Bau- und Umbaumaßnahmen, tierhygienische Ausstattung, Transportgeraete und Chipleser sowie Bildungsprojekte an Schulen. Nicht förderfähig sind Nebenanlagen, Werbeveranstaltungen und Publikationen.

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