Förderprogramm Auen im Bundesprogramm Blaues Band Deutschland
BMUKN gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium, Abwicklung durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN) · bundesweit
Förderung der naturnahen Entwicklung von Auen entlang der Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und Achsen des Biotopverbunds. Der Bund finanziert grundsaetzlich bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten. Die Förderrichtlinien sind am 1. Februar 2019 in Kraft getreten.
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