ESF-Förderprogramm Fachkurse Baden-Württemberg
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, ESF Plus · Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg verbilligt über die Fachkursförderung berufliche Weiterbildungslehrgaenge direkt beim Kursveranstalter. Für Kurse mit Beginn ab 1. September 2026 gilt ein einheitlicher Fördersatz von 45 Prozent für alle förderfähigen Teilnehmenden. Bis zum 31. August 2026 lag der Standardsatz bei 30 Prozent und bei 70 Prozent für Personen ab 55 Jahren sowie ohne Berufsabschluss. Förderfähig sind Lehrgaenge von 8 bis 160 Unterrichtseinheiten, die innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sind, bei einer maximal förderfähigen Kursgebühr von 6.000 Euro ohne Mehrwertsteuer je Fachkurs und Teilnehmendem. Eine Einkommensgrenze gibt es nicht.
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