Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz Brandenburg (BbgEESG)
Land Brandenburg, Zahlung durch die Anlagenbetreiber an die Gemeinden · Brandenburg
Brandenburg verpflichtet Betreiber von Windenergie- und Photovoltaikanlagen zu einer jährlichen Sonderabgabe an die Standortgemeinden. Für Windenergieanlagen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2025 in Betrieb genommen wurden, sind es 10.000 Euro je Anlage und Jahr; für Anlagen ab dem 1. Januar 2026 sind es 5.000 Euro je Megawatt installierter Leistung und Jahr. Photovoltaikanlagen zahlen 2.000 Euro je Megawatt und Jahr. Anspruchsberechtigt sind Gemeinden im Radius von 3 Kilometern (Altanlagen) beziehungsweise 2,5 Kilometern (ab 2026) um den Anlagenstandort; die Aufteilung erfolgt nach Flächenanteil, Beträge unter 50 Euro pro Jahr werden auf die übrigen Gemeinden umgelegt. Zahlung jeweils bis zum 30. April des Folgejahres, Vorausleistungen für bis zu zehn Jahre sind vereinbar. Das Gesetz trat am 28. November 2025 an die Stelle des BbgWindAbgG.
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