Antragio
BundSonstiges

Erhöhte Mehrfachanrechnung Faktor 4 für E-Busse (M3) und schwere E-Lkw (N3) ab 2027

Bundesgesetzgeber, Paragraf 7 Absatz 6 der 38. BImSchV · bundesweit

Abweichend vom allgemeinen Faktor 3 wird die für reine Batterieelektrofahrzeuge der Klassen M3 und N3 genutzte Strommenge ab 2027 mit dem Faktor 4 multipliziert, ab 2035 mit 3,5, ab 2036 mit 3, ab 2037 mit 2,5, ab 2038 mit 2, ab 2039 mit 1,5 und ab 2040 mit 1. Eingeführt wurde die Regel durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote vom 1. Juni 2026.

Dieses Programm ist angekündigt, aber noch nicht antragsfähig. Erfahrungen gibt es hier naturgemäß noch kaum.

Community

Noch keine Beiträge

Melde dich an, um mitzuschreiben. Lesen kannst du hier auch ohne Konto.

Sei die Erste oder der Erste hier

Zu Erhöhte Mehrfachanrechnung Faktor 4 für E-Busse (M3) und schwere E-Lkw (N3) ab 2027 hat noch niemand geschrieben. Frag, was dir unklar ist, oder erzähl, wie dein Antrag gelaufen ist. Wie lange hat die Bearbeitung gedauert? Welche Unterlagen wurden verlangt? Genau solche Sätze sparen den Nächsten Wochen.

Beiträge stammen von Nutzerinnen und Nutzern und geben deren eigene Erfahrung wieder. Sie sind keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Verbindlich ist immer die Richtlinie des Fördergebers.