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EEG-Zahlungsanspruch für Strom aus Biomasse bis 150 Kilowatt (§ 42 EEG 2023)

Netzbetreiber nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (gesetzlicher Anspruch des Bundes) · bundesweit

Für Strom aus Biomasse im Sinn der Biomasseverordnung, dessen anzulegender Wert gesetzlich bestimmt wird, gilt bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 150 Kilowatt ein Wert von 12,67 Cent pro Kilowattstunde. Damit entfällt für kleine Biomasseanlagen die Pflicht zur Teilnahme an einer Ausschreibung. Für Strom aus Biomethan ist dieser Satz ausdrücklich nicht anwendbar. Bei Biogasanlagen über 100 Kilowatt greift zusätzlich die Begrenzung auf 45 Prozent Bemessungsleistung nach § 44b EEG.

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