EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen
Bundesnetzagentur / Netzbetreiber nach EEG · bundesweit
Gesetzlich garantierte Vergütung für Solarstrom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird, festgeschrieben für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr. Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 01.08.2026 und 31.01.2027 gelten bei Gebäudeanlagen bis 10 kW 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung; bis 40 kW sind es 6,66 beziehungsweise 10,24 Cent, bis 100 kW 5,44 beziehungsweise 10,24 Cent. Für Mieterstrom gibt es zusätzlich einen Zuschlag von 2,51 Cent bis 10 kW.
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